Öffentliche Gottesdienste ab dem 22. Januar 2021
Neben den bisher schon geltenden Maßgaben zur Feier von Präsenzgottesdiensten tritt nun die Pflicht, dass alle Personen im Gottesdienst einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Als „medizinische Maske” gelten sogenannte OP-Masken (Einwegmasken) und Masken der Standards KN95/N95 und FFP2.
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Pandemiestufenplan der Diözese
(aktualisierte Fassung: 17.12.2020)
Geltende Regelungen für den Lockdown
Konsolidierte Fassung der Bischöflichen Anordnung für die Feier der Eucharistie (Stand: 17.12.2020)
45. Mitteilung zur aktuellen Lage
Ergänzende Anordnungen zur Feier der Liturgie (Stand: 22. Februar 2021)
Konsolidierte Fassung
(Stand: 26.01.2021)
Liebe Gemeinde,
in der Weihnachtzeit stellt die Diözese Rottenburg-Stuttgart wieder Gottesdienstvorlagen bereit, diese finden unter folgendem Link:
https://www.drs.de/dateisammlung/weihnachten2020/zuhause-gottesdienst-feiern.html
ebenso übertragt die Diözese Rottenburg-Stuttgart Gottesdienste im Livestream unter folgendem Link:
https://www.drs.de/dateisammlung/livestreams-aus-den-kirchengemeinden.html
TAUFE
Taufen sollen, wenn möglich, als Einzeltaufen gefeiert werden. Dabei gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für andere Gottesdienste.
Das Kreuzzeichen zu Beginn der Feier können Eltern und ggf. andere Familienmitglieder dem Täufling auf die Stirn zeichnen. Das weiße Taufkleid bringen die Eltern selbst mit.
Vor und nach der Taufe dürfen vor der Kirche keine Ansammlungen stattfinden.
nähere Informationen: https://www.drs.de/
dateisammlung/taufe.html
TRAUERFEIERN
Beisetzungen dürfen in der üblichen Form gefeiert werden, wenn dies die örtlichen Verhältnisse unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutzregelungen zulassen.
Bei beengten Verhältnissen auf dem Friedhof, die z. B. eine Prozession zum Grab unter Einhaltung der Abstandsbestimmungen erschweren, kann eine Beisetzung nur an einer Station (am Grab) gefeiert werden.
Auf die Bestimmungen der Behörden ist zu achten.
nähere Informationen: https://www.drs.de/
TRAUUNG / HOCHZEIT
WENN MÖGLICH VERSCHIEBEN
Es empfiehlt sich aufgrund des Festcharakters und der in der Regel größeren Anzahl der Mitfeiernden nach wie vor, kirchliche Trauungen zu verschieben. Werden Trauungen gefeiert, gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für andere Gottesdienste.
Vor und nach der Trauung dürfen keine Ansammlungen vor den Kirchen stattfinden.
nähere Informationen: https://www.drs.de/
Adresse
Katholisches Pfarramt Heilig Geist
Heilig-Geist-Kirchplatz 2
72336 Balingen
Kontakt
Telefon: 07433-967100
Fax: 07433-967 1019
hlgeist.balingen@drs.de