Öffentliche Gottesdienste
Gottesdienste sind wieder uneingeschränkt möglich. Das Tragen einer Maske wird empfohlen.
Liebe Gemeinde,
die Diözese Rottenburg-Stuttgart stellt wieder Gottesdienstvorlagen bereit, diese finden unter folgendem Link:
https://www.drs.de/zuhause-gottesdienst-feiern.html
TAUFE
Taufen sollen, wenn möglich, als Einzeltaufen gefeiert werden. Dabei gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für andere Gottesdienste.
Das Kreuzzeichen zu Beginn der Feier können Eltern und ggf. andere Familienmitglieder dem Täufling auf die Stirn zeichnen. Das weiße Taufkleid bringen die Eltern selbst mit.
Vor und nach der Taufe dürfen vor der Kirche keine Ansammlungen stattfinden.
nähere Informationen: https://www.drs.de/
dateisammlung/taufe.html
TRAUERFEIERN
Beisetzungen dürfen in der üblichen Form gefeiert werden, wenn dies die örtlichen Verhältnisse unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutzregelungen zulassen.
Bei beengten Verhältnissen auf dem Friedhof, die z. B. eine Prozession zum Grab unter Einhaltung der Abstandsbestimmungen erschweren, kann eine Beisetzung nur an einer Station (am Grab) gefeiert werden.
Auf die Bestimmungen der Behörden ist zu achten.
nähere Informationen: https://www.drs.de/
TRAUUNG / HOCHZEIT
WENN MÖGLICH VERSCHIEBEN
Es empfiehlt sich aufgrund des Festcharakters und der in der Regel größeren Anzahl der Mitfeiernden nach wie vor, kirchliche Trauungen zu verschieben. Werden Trauungen gefeiert, gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für andere Gottesdienste.
Vor und nach der Trauung dürfen keine Ansammlungen vor den Kirchen stattfinden.
nähere Informationen: https://www.drs.de/